Besuchsordnung
Zu beachtende Informationen und Regeln
Die Empfangsbereiche im Erdgeschoss bestehen aus Eingangshalle, Buchhandlung und das Kaffee
erfordern keine Eintrittskarte. Vorbehaltlich einer Änderung sind diese Räume täglich, ausser an
Montagen und bestimmten Feiertagen, nach folgenden Zeitplänen geöffnet:
- Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag, Winterzeit (Oktober bis März)
10Uhr - 17Uhr. - Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag, Sommerzeit (April bis September)
10Uhr -18Uhr.
Das Alimentarium behält sich das Recht vor, diese Zeiten zu ändern und den freien Zugang ausnahms
weise einzuschränken oder zu entziehen.
Für die Abgabe persönlicher Gegenstände stehen der Öffentlichkeit Schliessfächer mit Selbstbe dienungspfand zur Verfügung, mit Ausnahme von Gepäck von mehr als 55cm x 35cm x 20cm (einschliesslich Taschen, Rädern und Griffen). Für letztere kann keine Überwachung gewährleistet werden. Die Garde-robe ist für das Publikum des Museums reserviert. Alle Einlagen in einem Schliessfach müssen noch am selben Tag vor Schliessung des Museums abge holt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Fundstücke für eine Dauer von 366 Tagen am Empfangdes Museums beschlagnahmt. Anschliessend werden sie gemäss den Sortierregeln entsorgt. Verder-bliche Lebensmittel werden nach dem Verschluss jeden Abend vernichtet. Das Alimentarium übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die in der Umkleidekabine gelagert sind.
Die Toilette befindet sich im Keller. Die PMR Toilette befindet sich im 2. Stock. Sie sind ausschließlich für Museumsbesucher und Kaffee Gäste reserviert.
Um Zugang zu den Ausstellungsräumen des Museums zu erhalten, erhält der Besucher am Empfang ein Gegenmarke, das für den Tag des Besuchs gültig ist, sowohl für die vor Ort als auch über das Online erworbenen Tickets. Die Gegenmarke muss während des Besuchs sichtbar bleiben. Das Aufsichts personal des Museums kann unangekündigte Kontrollen durchführen. Es kann vorkommen, dass einige Räume des Museums gelegentlich für die Öffentlichkeit geschlossen werden. Die Schliessung der Räumlichkeiten berechtigt nicht zu einer Erstattung der Eintrittskarte.’assistance.
Die Einladung zum Verlassen der Ausstellungsräume wird rund 30 und 15 Minuten vor der tatsächlichen Schliessung des Museums bekannt gegeben. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten oder Marken ist ausdrücklich untersagt. In Ausstellungsräumen müssen folgende Anforderungen erfüllt werden.
Insbesondere ist Folgendes nicht zulässig:
- Die Gegenstände der Kollektion zu berühren, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt ist. Ausnahmen können von der Museumsleitung zugunsten blinder oder sehbehinderter Personen gewährt werden.
- Speisen oder Getränke in Ausstellungsräumen zu konsumieren; ausgenommen sind pädagogische Aktivitäten, die für die Öffentlichkeit des Alimentariums organisiert werden.
- die Öffentlichkeit durch laute Demonstrationen, insbesondere durch die Benutzung eines Mobiltelefons, zu stören.
- die Steckdosen in den Ausstellungsräumen zu verwenden.
Folgende Personen dürfen nicht befördert werden:
- Taschen, Handtücher, Rückenlehnen, Gepäck oder Pakete, die grösser als 55cm x 35cm x 20cm sind.
- Rucksäcke mit Ausnahme von medizinischen Rucksäcken.
- Scooter, Roller, Skateboards oder Elektro-Monos.
- Gehstöcke, ausser für blinde, sehbehinderte, ältere oder körperlich behinderte Menschen; Regen schirme und Gehstöcke, ausser wenn sie mit einem Mundstück ausgestattet sind und von Personen mit eingeschränkter Mobilität als Krücken benutzt werden.
- Ballons. - Musikinstrumente.
- Schutzhelme für Erwachsene (Motorrad, Fahrrad).
- Füsse und Stützen von Kameras wie «Selfie“Stangen, Stative usw. Sie könnten jedoch vorbehaltlich der Zustimmung der Direktion erlaubt werden.
Hunde und andere Haustiere sind auf dem Museumsgelände, im Kaffee, im Gemüsegarten und auf der Terrasse des Kaffees nicht erlaubt. Ausnahme für Begleittiere.
Gruppen, die eine Führung erhalten, dürfen nicht mehr als 15 Personen umfassen. Jede Person in der Gruppe muss während des Besuchs eine sichtbare Kontrollmarke tragen. Die Verantwortlichen der Gruppe müssen sich am Empfang des Museums für ihre gesamte Gruppe mit Gegenmarken ausstatten. Die Leiter verpflichten sich, ihre Gruppe zur Einhaltung dieser Verordnung zu verpflichten. Die Schul gruppen müssen von den Lehrkräften begleitet werden. Auf keinen Fall dürfen die Gruppen andere Besucherinnen und Besucher behindern, insbesondere durch Parken vor Treppen oder Blockieren der Zugänge. Führungen durch externe Mitarbeiter des Alimentariums sollten durch Führungen durch das Alimentarium ersetzt werden. Das Alimentarium behält sich das Recht vor, die Führung zu verkürzen, wenn die Gruppe zu spät kommt.
Die Öffentlichkeit hat jede Handlung zu unterlassen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden könnte. Es ist nicht zulässig:
- Im Museumsgelände, einschliesslich im Garten und auf der Terrasse, zu rauchen oder zu dampfen.
- Treppen im Rollstuhl oder Kinderwagen zu benutzen. Dafür steht ein Aufzug zur Verfügung.
- Auf den Handläufen der Treppe ausrutschen oder sich darauf setzen.
- Beschriftungen oder Graffiti an Wänden, Böden und Möbeln.
- Laufen, klettern und sich anrollen.
- persönliche Gegenstände aufzugeben.
- Kinder unter 10 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen. Die Eltern oder Personen, die für minderjährige Kinder sorgen, sind für deren Handlungen und die Einhaltung dieser Verordnung verantwortlich.
- Eine Person auf den Schultern zu tragen.
- Verlegen von Sitzen oder Mobiliar ohne Genehmigung des Aufnahme- oder Aufsichtspersonals. - eine Feuermeldeanlage oder eine Notausrüstung ohne Grund zu manipulieren.
- Diebstahlalarmsysteme zu manipulieren.
Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass:
- Jeder Beginn eines Brandes oder Unfalls muss dem Betreuungs- oder Überwachungspersonal unverzüglich gemeldet werden.
- Verlassene Objekte, die eine Gefahr für die Sicherheit des Museums zu sein scheinen, können von den zuständigen Sicherheitsdiensten ohne Vorankündigung oder Verzögerung vernichtet werden.
- Im Falle eines Diebstahls oder versuchten Diebstahls können Alarmvorkehrungen getroffen werden, die insbesondere die Sperrung der Zugänge und die Kontrolle der Ausgänge umfassen. In diesem Fall kann eine Gepäck- und Kleidungskontrolle durch das Körper- und Überwachungspersonal oder eine Durchsuchung durch örtliche Polizeibeamte verlangt werden.
- Aus Sicherheitsgründen kann das Publikum aufgefordert werden, auf Wunsch des Empfangs- und Aufsichtspersonals an jedem Ort des Museums Taschen und Pakete zu öffnen und deren Inhalt vorzuführen.
- Das Museumsgebäude steht unter Videoüberwachung. Bei Fragen zum Betrieb des Videoüberwachung sgeräts wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@alimentarium.org.
- Jeder Unfall, das Unwohlsein einer Person oder ein abnormales Ereignis muss dem Überwachungs personal gemeldet werden. Wenn ein Arzt, eine Krankenschwester oder ein Ersthelfer aus der Öffentlichkeit eingeschaltet wird, wird er/sie aufgefordert, seinen/ihren Namen und seine/ihre Anschrift dem Aufnahme- oder Aufsichtspersonal zu hinterlassen.
- Das Alimentarium wird die von den Behörden vorgeschriebenen Gesundheitskontrollen durchführen.
Sofern nicht anders angegeben, dürfen Ausstellungsstücke und Werke in Ausstellungsräumen aus schliesslich für den privaten Gebrauch fotografiert oder gefilmt werden. Es ist verboten, technische und Sicherheitseinrichtungen und ausrüstungen zu filmen und zu fotografieren. Ausnahmegenehmigungen können von der Museumsleitung erteilt werden. Professionelle Fotografie, Filmaufnahmen, Aufnahmen von Radio- und Fernsehsendungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Direktion. Für Aufnahmen, Aufnahmen oder Tonaufnahmen, denen das Personal und/oder die Öffentlichkeit ausgesetzt sein könnten, ist neben der Zustimmung des Museums auch die Zustimmung der betroffenen.
Personen erforderlich. Das Alimentarium übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten für Verstöße gegendiese Bestimmungen. Jede Befragung und Meinungsumfrage unter den Besuchern des Alimentariums bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Museumsleitung.
Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung kann zu einem Einreiseverbot, einem sofortig en Ausschluss aus dem Museum und/oder gegebenenfalls zur Einleitung von Gerichtsverfahren führen. Das Personal des Museums, insbesondere das Aufnahme- und Aufsichtspersonal, ist für die Anwendung dieser Verordnung verantwortlich. Gegen das Museumspersonal gerichtete Tätlichkeiten sowie Drohungen und Beleidigungen können strafrechtlich verfolgt werden.
Umfragen zur Zufriedenheit der Öffentlichkeit werden zur Verfügung gestellt. Vorschläge können auch per E-Mail an info@alimentarium.org gemacht werden.